Fernsehsender
Ein Fernsehsender bezeichnet laut offizieller Begriffserklärung eine technische Anlage zur Ausstrahlung von Fernsehprogrammen. Umgangsprachlich werden als Sender aber die unterschiedlichen Programmanbieter wie z.B. RTL und ARD verstanden.Öffentlich Rechtliche Fernsehsender
In Deustchland gibt es zwei Arten von Fernsehsendern. Einerseits die öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und die Dritten, sowie das "Privatfernsehen" von privaten Anbietern. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanzieren sich größtenteils aus den Rundfunkgebühren, welche von einem Rat festgelegt und von dem Bundesrat genehmigt werden müssen. Diese Gebühren sind ZWangsgebühren, das heißt jeder muss sie zahlen, der über eine Empfangsmöglichkeit für Radio, Fernsehen oder einen Internetanschluss zum Empfang bereit hält. Als Zwangseintreiber ist die Gebühreneinzugszentrale GEZ in das Leben gerufen worden. Diese häufig umstrittene ZWangsgebühr lässt sich nicht umgehen, auch wenn man die Angebote der jeweiligen Sender nicht nutzt, und somit ein Zwang. Die Regierung erklärt diesen Zwang mit der Sicherstellung einer objektiven Nachrichtenversorgung ohne Abhängikeit von Investoren und Werbekunden zu garantieren und so die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit zu schützen. Wenn man nach Italein schaut, die meisten Sender sind im Besitz von Silvio Berlusconi, dem Ministerpräsidenten, dann können die Zwangsgebühren möglicherweise mit anderen Augen gesehen werden. Dennoch finden mehr als 90% aller Deustchen anch aktuellen Umfragen die Zwangsgebühren für falsch und überhöht und würden lieber auf diese drei Sender verzichten oder aber diese ebenfalls über die Werbeinblendungen fiannzieren lassen.
