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Rundfunkgebühren
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Warum gibt es Rundfunkgebühren?

Sinn und Zweck der Rundfunkgebühren ergeben sich zum Beispiel aus Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, wonach die Freiheit und die Unabhängigkeit der Berichterstattung gewährleistet wird. Zu Beginn des öffentlichen Rundfunks in Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg galt es, den Rundfunk unabhängig von der Politik, Kirche und der Wirtschaft zu gestalten, um eine objektive Berichterstattung zu gewährleisten. Während des 2. Weltkrieges und auch zu Zeiten der DDR wurde der Rundfunk politisch zu Propagandazwecken missbraucht. Durch die Einführung der unabhängigen Landesrundfunkanstalten hat nicht der Staat, sondern der Bürger mit seinen Organisationen Zugriff auf die Kontrolle der ausgestrahlten Programme und somit auf die Berichterstattung.

Wer bestimmt über die Höhe der Rundfunkgebühren?


Die Gebühren für das öffentlich - rechtliche Rundfunk- und Fernsehangebot werden alle 2 Jahre von den Landesrundfunkanstalten bei der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) angemeldet und anschließend festgesetzt. Mit den Gebühren werden die Kosten der Sender für das Personal und die technischen Einrichtungen zu 80 Prozent gedeckt, die restlichen 20 Prozent stammen aus Werbeeinnahmen. Jeder, der technisch in der Lage ist, das Radio- oder Fernsehprogramm zu empfangen, weil er Empfangsgeräte bereithält oder einen Internetzugang besitzt, ist zur Anmeldung und Beitragszahlung verpflichtet. Dabei ist es absolut unerheblich, ob er diese Programme auch tatsächlich hört bzw. sieht. Alleine die Empfangsmöglichkeit begründet die Gebührenpflicht. Vereinfacht gesagt: Der ermittelte Finanzbedarf wird auf die angemeldeten Beitragszahler umgelegt und somit ergibt sich die Höhe der Rundfunkgebühren.

Wer zieht die Rundfunkgebühren ein?

Die Rundfunkgebühren werden in Deutschland auf der Grundlage des Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhoben. Auf dieser Gesetzesvorlage werden die festgesetzten Gebühren, und somit die umgelegten Kosten, auf die Beitragszahler per Bescheid festgelegt und eingezogen. Nicht jeder Haushalt ist mit der Höhe der Gebühren einverstanden und entzieht sich ganz oder teilweise von seiner Zahlungsverpflichtung. An diesem Punkt setzen die Ermittler der GEZ mit ihren manchmal nicht unumstrittenen Methoden an, um alle Teilnehmer für die vorhandene Solidargemeinschaft auf den rechten Weg zu bringen.